Meldung vom 11.04.2025
Bekanntmachung
der Stadt Artern
Mit Bescheid vom 08.04.2025 des Thüringer Landesverwaltungsamtes Weimar
Az.: 5090-340-4621/4098-4-89933/2025 wurde die
5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Artern/Unstrut, Kyffhäuserkreis für den Bereich der geplanten Bahnverladung am Industriegebiet „Kyffhäuserhütte“
genehmigt. Mit dieser Bekanntmachung wird die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes rechtswirksam.
Die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Artern/Unstrut, Kyffhäuserkreis, bestehend aus Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklärung zur Umweltprüfung und zum Umweltbericht kann im Bauamt der Stadtverwaltung Artern, Brauereistraße 3, 2. Obergeschoss zu den Sprechzeiten eingesehen werden.
Sprechzeiten:
Montag 8.00 – 12.00 Uhr
Dienstag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr
Freitag 8.00 – 12.00 Uhr
Die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes kann auch auf den Internetseiten der Stadt Artern unter www.artern.de – Rathaus- Bauleitplanungen - Flächennutzungsplan 5. Änderung eingesehen werden.
Eine Verletzung der im § 214 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und Mängeln in der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie entsprechend § 215 BauGB nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
Artern, den 09.04.2025
Blümel
Bürgermeister